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BVerwG, 06.11.2000 - 1 B 119.00 |
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Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2000 - 1 A 12994/97
- BVerwG, 06.11.2000 - 1 B 119.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 06.11.2000 - 1 B 119.00
Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung und ganz allgemein von einer (weiteren) Aufklärung absieht, auf die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich hingewirkt hat (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161 sowie Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 ). - BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77
Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - …
Auszug aus BVerwG, 06.11.2000 - 1 B 119.00
Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung und ganz allgemein von einer (weiteren) Aufklärung absieht, auf die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich hingewirkt hat (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161 sowie Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 ).